Zwangsstörungen

Was sind Zwangsstörungen?

Das Bedürfnis, nach dem Verlassen der Wohnung noch einmal zu überprüfen, ob man die Tür tatsächlich zugesperrt hat oder die Kaffeemaschine wirklich ausgeschaltet ist, kennen vermutlich viele Personen. Solange diese Verhaltensmuster die Person und ihre Umwelt nicht in bedeutsamer Weise beeinflussen, werden sie auch nicht als Zwangsstörung eingeordnet.

Wiederholen sich bestimmte Gedanken und Handlungen hingegen ständig, sind sie für die Betroffenen sehr unangenehm und versuchen diese sich erfolglos dagegen zu wehren, können das Hinweise auf eine Zwangsstörung sein. Klinisch relevante Zwänge beeinträchtigen das Leben der Betroffenen stark.

Ungefähr 1 Prozent bis 2 Prozent der erwachsenen Bevölkerung leiden innerhalb eines Jahres unter einer Zwangsstörung. Bestimmte Persönlichkeitseigenschaften, aber auch Traumata können das Risiko für Zwangsstörungen erhöhen, ebenso wird eine mögliche genetische Veranlagung diskutiert. Häufig verstärken sich die Zwangssymptome im Zusammenhang mit Stress- und Belastungssituationen.

Zwangsstörungen können gemeinsam mit weiteren psychischen Erkrankungen, insbesondere Depressionen und Angststörungen auftreten.


Anzeichen und Symptome

Zwangsstörungen können in Form von Zwangshandlungen und Zwangsgedanken auftreten.

Zwangsgedanken äußern sich in stereotypen Ideen, Vorstellungen oder Impulsen, die in der Regel unangenehm, abstoßend und angstauslösend sind. Die Gedanken werden meist als unwillkürlich und aufdringlich erlebt.

Zwangshandlungen treten typischerweise als sich wiederholende Kontroll-, Wasch- oder Ordnungszwänge auf, es kann sich aber auch um gedankliche Handlungen (zum Beispiel Zählen) handeln. Zwangshandlungen entstehen meist aus Zwangsgedanken und dienen der vorübergehenden Verringerung der Angst, des Ekels oder der Anspannung, die durch die Gedanken ausgelöst wurden. Schlussendlich verstärkt das Ausführen der Zwangshandlungen jedoch die Zwangsgedanken, da die Bedeutung der Gedanken erhöht wird. Durch die Zwangshandlungen soll oft ein Ereignis, das die betroffene Person bedrohen oder bei dem die Person einen Schaden anrichten könnte, verhindert werden. Häufig steht die Sorge um andere im Vordergrund.

Die Betroffenen nehmen die Inhalte der Zwangsgedanken und -handlungen meist nicht als zielführend, sondern als übertrieben und sinnlos wahr.
Typisch für Zwangsstörungen ist zudem, dass sie auch vor nahestehenden Personen verheimlicht werden. Gleichzeitig sind insbesondere Familienangehörige oftmals in die Zwangshandlungen miteingebunden und von diesen mitbetroffen.

Behandlungsmöglichkeiten

Zwangsstörungen können mittels Psychotherapie behandelt werden. Wesentlicher Bestandteil der Behandlung ist die Exposition mit Reaktionsmanagement. Bei der Exposition mit Reaktionsmanagement setzen sich die Betroffenen den für sie belastenden Reizen aus und lernen so, dass die unangenehmen Angst-, Ekel- oder Anspannungsgefühle auch ohne die neutralisierenden Zwangshandlungen mit der Zeit zurückgehen.

Je nach Schweregrad der Erkrankung kann ergänzend zur Psychotherapie auch eine Psychopharmakotherapie angewendet werden.


Telefonische Hilfe und Beratung

Psychiatrische Soforthilfe: 01/313 30 (24h, auch sonn- und feiertags)

Telefonseelsorge: 142 (24h, auch sonn- und feiertags)

Kriseninterventionszentrum: 01/406 95 95 (Mo-Fr, 10-17 Uhr)

Rat auf Draht: 147 (24h, auch sonn- und feiertags)

aktualisiert am 07. April 2022
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